Abitur Fernstudium Anerkennung
Wird beim Abitur Fernstudium die Frage nach der Anerkennung gestellt, so müsst ihr diese zunächst konkretisieren. Bezieht sie sich auf den Fernlehrgang selbst, auf das anbietereigene Abschlusszeugnis / Zertifikat oder zum Beispiel das Abiturzeugnis, das über die bestandene staatliche Nichtschülerabiturprüfung (auf die beim Abitur Fernstudium vorbereitet wird) erworben wird? Zum anderen besteht die Frage, von wem das Abitur Fernstudium anerkannt werden soll, also vom (zukünftigen) Arbeitgeber, von Hochschulen (Unis, FHs, ...) zum Zwecke der Studienzulassung, usw. Ich werde im folgenden versuchen, die wichtigsten Dinge dazu anzusprechen :-)
Anerkennung des Abitur Fernlehrgangs
Die jeweiligen Abitur Fernlehrgänge der drei Anbieter ILS, FEB und SGD sind durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) allesamt staatlich zugelassen. Die ZFU ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG) und entscheidet über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden.
Anerkennung des Abschlusszeugnisses der Fernschule
Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Abitur Fernlehrgangs, das heißt, wenn ihr das gesamte Studienmaterial mitsamt den erforderlichen Einsendeaufgaben bearbeitet, zu den Probeklausuren zugelassen und diese erfolgreich absolviert habt (mehr dazu unter Ablauf), erhaltet ihr von eurem Anbieter ein instituteigenes Abschlusszeugnis oder Zertifikat. Dieses dient "lediglich" als Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung auf die staatliche Nichtschülerabiturprüfung und ist für die Zulassung zur Abiturprüfung erforderlich.
Das Abschlusszeugnis / Zertifikat der Fernschule wird in der Wirtschaft, Industrie, bei Arbeitgebern und anderen Stellen als Nachweis der erfolgreichen Abiturprüfungsvorbereitung anerkannt, berechtigt aber allein noch NICHT zur Aufnahme eines Hochschulstudiums.
Anerkennung des Abiturzeugnisses nach dem Fernstudium
Die gymnasiale Nichtschülerabiturprüfung, auf die euch die Fernschulen im Rahmen des Abitur Fernstudiums vorbereiten, wird von und vor einer staatlichen Prüfungskommission gemäß den Rechtsgrundlagen des Bundeslandes abgenommen, in dem ihr euch prüfen lasst. Es handelt sich also NICHT, anders als zum Beispiel bei den Probeklausuren, um eine fernschuleigene Prüfung. Euer Abiturzeugnis ist im Bestehensfall dementsprechend genauso viel Wert, wie zum Beispiel das von einem Gymnasium oder einer Berufsoberschule. Es ist absolut gleichwertig bzw. dem gleichgestellt.
Unter Umständen nehmt ihr durch das Zentralabitur sogar an den gleichen schriftlichen Prüfungen teil, das ist aber je nach Bundesland verschieden.
Gibt es trotzdem bundeslandspezifische Unterschiede bei der Anerkennung?
Da die Anbieter ihr Studienmaterial anhand der Bildungs- und Lehrpläne des Landes konzipiert haben, indem sie ihren Sitz haben (ILS und FEB Hamburg; bei der SGD ist dies Hessen), empfehlen sie euch, sich dort zur Abiturprüfung anzumelden. Letztendlich ist es aber für die Anerkennung egal, ob ihr euch dort oder in eurem eigenen Wohnsitzbundesland extern prüfen lasst. Durch eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz ist nämlich sichergestellt, dass das erworbene Abitur in allen deutschen Bundesländern anerkannt wird!
Fazit: Ihr könnt euch mit dem Abiturzeugnis nach dem Abitur Fernstudium bei sämtlichen Hochschulen in ganz Deutschland, egal ob Universität oder Fachhochschule, für ein Studium bewerben.
Fachhochschulreife bei nicht bestandener Abiturprüfung
In allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen kann bei ausreichenden Leistungen auch die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erworben werden, wenn es in der Nichtschülerabiturprüfung nicht für die allgemeine Hochschulreife gereicht hat. Da die beiden genannten Länder diese Möglichkeit nicht vorsehen, wird ein solches FHR-Zeugnis aus einem anderen Bundesland dort dann auch nicht von den Hochschulen anerkannt. In allen anderen Bundesländern könnt ihr aber ein FH- oder teilweise sogar Universitäts-Studium aufnehmen.